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Landgericht Dortmund, 4 S 51/13

Datum:
08.10.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 S 51/13
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:1008.4S51.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 436 C 3840/12
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.03.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (436 C 3840/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 2.040,47 EUR festgesetzt.

 
1234
 

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