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Landgericht Dortmund, 2 S 5/13

Datum:
01.08.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 5/13
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0801.2S5.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 428 C 5044/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2013 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.937,40 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

13.11.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Kosten

der I. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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