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Landgericht Dortmund, 2 S 20/13

Datum:
26.09.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 20/13
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0926.2S20.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 436 C 10833/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.05.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ###.######### für die versicherte Person E nicht wirksam durch das Schreiben der Beklagten vom 23.06.2013 abgeändert wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,86 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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