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Landgericht Dortmund, 2 S 14/13

Datum:
17.10.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 14/13
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:1017.2S14.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 417 C 9431/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.04.2013 verkündete

        Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

        Die Klage wird abgewiesen.

         Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von

         1.117,65 € der Kläger.

         Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

         Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-

         heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

         Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe

         Sicherheit leistet.

         Die Revision wird zugelassen.

 
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