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Landgericht Dortmund, 2 O 450/12

Datum:
13.06.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 450/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0613.2O450.12.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer: 450.146674028 unverändert fortbesteht.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,53 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2013 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abwiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 12.360,18 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e
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