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Landgericht Dortmund, 2 O 340/12

Datum:
02.05.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 340/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0502.2O340.12.00
 
Leitsätze:

Ein nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde durch Speiseaspiration ausgelöster Erstickungstod ist kein Unfalltod i.S.d. AUB

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 20.000,00 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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