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Landgericht Dortmund, 2 O 322/11

Datum:
16.01.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 322/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0116.2O322.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130.682,74 € (i.W.: einhundertdreißigtausendsechshundertzweiundachtzig 74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2011 sowie weitere 950,15 € (i.W.: neunhundertfünfzig 15/100 Euro) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4 und die Beklagte 3/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird bis zum 18.04.2012 auf 182.418,41 € und sodann auf 164.812,95 € festgesetzt.

 
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