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Landgericht Dortmund, 2 O 319/12

Datum:
04.04.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 319/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0404.2O319.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

             Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

             von 5.156,27 € der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen

              Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

              vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte

              zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 

T a t b e s t a n d

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