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Landgericht Dortmund, 2 O 189/12

Datum:
05.09.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 189/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0905.2O189.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.626,07 € (i. W. siebenundvierzigtausendsechshundertsechsundzwanzig 07/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 50.000,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

T a t b e s t a n d

1234567891011121314151617181920
 

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