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Landgericht Dortmund, 1 S 276/12

Datum:
22.10.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 276/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:1022.1S276.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 405 C 2916/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.06.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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