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Landgericht Dortmund, 4 S 95/11

Datum:
16.05.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 95/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0516.4S95.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 417 C 11152/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 27.07.2011 dahingehend abgeändert, dass die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 192,90 € nebst Zinsen entfällt.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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