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Landgericht Dortmund, 4 S 107/11

Datum:
09.05.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 107/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0509.4S107.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 405 C 1914/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 04.08.2011 dahingehend abgeändert, dass vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur in Höhe von 43,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2010 zu zahlen sind.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die weitergehende Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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