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Landgericht Dortmund, 2 S 18/12

Datum:
16.08.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 18/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0816.2S18.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 414 C 6721/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 2.530,40 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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