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Landgericht Dortmund, 2 O 457/09

Datum:
20.06.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 457/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0620.2O457.09.00
 
Schlagworte:
Basistarif; Versicherungsbeginn
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.518,25 € (i.W.: neuntausendfünfhundertachtzehn 25/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 775,64 € (i.W.: siebenhundertfünfundsiebzig 64/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2009 als Nebenforderung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 9.689,75 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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