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Landgericht Dortmund, 2 O 383/11

Datum:
14.03.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 383/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0314.2O383.11.00
 
Schlagworte:
Rechtsschutzversicherung, Vorvertraglichkeit, Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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