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Landgericht Dortmund, 2 O 30/12

Datum:
31.05.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 30/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0531.2O30.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 6.537,96 € der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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