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Landgericht Dortmund, 2 O 214/11

Datum:
15.02.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 214/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0215.2O214.11.00
 
Schlagworte:
Kaskoversicherung, Vorschäden, überdeckende Schäden
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 8.245,34 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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