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Landgericht Dortmund, 12 O 437/07

Datum:
10.07.2012
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 437/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2012:0710.12O437.07.00
 
Tenor:

I..                    Die Beklagte wird verurteilt, ein Wertgutachten eines öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuholen über

1)      den Verkehrswert des zum Nachlass nach dem am 00.00.1999 verstorbenen Erblassers C1 gehörenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von D1 Bl. 0000 (Amtsgericht Werl) nebst aufstehenden Gebäuden,

sowie

2)      über den Wert der folgenden zum Nachlass des Erblassers gehörenden landwirtschaftlichen Geräte: Krone-Miststreuer, Kipper, zwei Deutz Trecker (TÜV), Mahl- und Mischanlage, Stihl-Säge, Kreissäge, Jauche- bzw. Wasserfass, Viehanhänger (TÜV), Körnergebläse, Schubstangenentmistung, Weideschleppe, Walze

und zwar beides zum Zeitpunkt des Erbfalles, dem 00.00.1999.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.                  Die Zwischenfeststellungswiderklage wird abgewiesen.

III.               Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

IV.               Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und zwar in Ziff. I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.5000,00 €, in Ziff. III. gegen solche in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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