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Landgericht Dortmund, 3 O 469/10

Datum:
25.03.2011
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 469/10
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2011:0325.3O469.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,00 € (i. W.: fünf-tausendfünfhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert in Höhe von 5.500,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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