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Landgericht Dortmund, 3 O 457/09

Datum:
04.03.2011
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 457/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2011:0304.3O457.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 46.710,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank hieraus seit dem 09.11.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte der Kläger an deren Gesellschaftsanteil an der „H GbR U Str. # in T“ bzgl. des X Immobilien Fonds Nr. 26.

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag Nr. ########## (vormals ### ### ###) über ursprünglich 70.256,00DM unwirksam ist und die Kläger weder aus Vertrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung verpflichtet sind, der Beklagten weitere Zahlungen zu leisten.

Die Beklagte wird verurteilt, die an sie abgetretenen Rechte an der Kapitallebensversicherung der B, Vertrags-Nr. ####### freizugeben und auf den Kläger Ziffer 1 zurück zu übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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