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Landgericht Dortmund, 3 O 103/11

Datum:
21.06.2011
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 103/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2011:0621.3O103.11.00
 
Tenor:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.232,82 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2010 sowie 5,-- € vorgerichtliche Mahnkosten und 24,-- € Auskunftskosten zu bezahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert von 7.232,82 €.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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