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Landgericht Dortmund, 2 O 451/10

Datum:
10.08.2011
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 451/10
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2011:0810.2O451.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.587,50 € (in Worten: sechstausendfünfhundertsiebenundachtzig 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Verbindlichkeiten aus der Gesellschafterbeteiligung an der D mit der Vertragsnummer: ##/##### freizustellen.

Die Verurteilung zu Ziffer 1) und 2) erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Gesellschafterbeteiligung an der D mit der Vertragsnummer ##/##### auf die Beklagte.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung gemäß Ziffer 3) in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 19.837,50 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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