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Landgericht Dortmund, 2 O 124/11

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 124/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2011:1207.2O124.11.00
 
Schlagworte:
Autokauf, Wohnwagen, Wissensvertreter, Arglist, Wissenserklärung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 6.144,72 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachge-lassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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