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Landgericht Dortmund, 21 O 17/10

Datum:
10.06.2011
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 17/10
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2011:0610.21O17.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2009 zu zahlen.

 

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 150,30 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2009 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die beklagte Stadt 1/3.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 
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