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Landgericht Dortmund, 4 O 167/09

Datum:
01.09.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 167/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0901.4O167.09.00
 
Tenor:

Die Klage gegen die Beklagten zu 1) bis 3) wird abgewiesen.

Die Klage gegen die Beklagte zu 4) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) bis 3) trägt die Klägerin.

Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist für die Beklagten zu 1) bis 3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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