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Landgericht Dortmund, 3 O 552/09

Datum:
25.05.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 552/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0525.3O552.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.669,38 € (i. W. siebentausendsechshundertneunundsechzig 38/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.11.2009 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 535,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2009 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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