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Landgericht Dortmund, 2 T 5/10

Datum:
01.03.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 T 5/10
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0301.2T5.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 405 C 5912/09
Schlagworte:
Haftpflichtversicherung Mietsachschäden
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der

Beschluss des Amtsgerichts Dortmund v. 1.1.2.2009 abgeändert:

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt

und ihr zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung

ihrer Interessen in erster Instanz Rechtsanwalt X

aus E beigeordnet.

 
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