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Landgericht Dortmund, 2 S 56/09

Datum:
01.04.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 56/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0401.2S56.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 425 C 101/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der im Beschluss vom 20.05.2009 genannten Kosten, trägt nach einem Gegenstandswert von 1.298,64 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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