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Landgericht Dortmund, 2 S 51/09

Datum:
18.03.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 51/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0318.2S51.09.00
 
Leitsätze:

Zur Auslegung der sog. Benzinklausel in Ziff. 3.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung (BBR).

 
Tenor:

Die Berufung gegen das am 19.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von bis zu 10.000,00 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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