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Landgericht Dortmund, 2 S 28/09

Datum:
28.10.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 28/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:1028.2S28.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 425 C 2764/09
Leitsätze:

Eine MRT-Untersuchung der Prostata stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar, wenn sie bei leicht erhöhtem PSA-Wert statt einer Biopsie zum Nachweis oder Ausschluss eines Prostatakarzinoms durchgeführt wird.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 902,21 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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