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Landgericht Dortmund, 2 O 71/08

Datum:
14.07.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 71/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0714.2O71.08.00
 
Schlagworte:
Private Unfallversicherung, Anscheinsbeweis, unfallbedingte Invalidität
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 7.500,00 € der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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