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Landgericht Dortmund, 2 O 264/08

Datum:
03.11.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 264/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:1103.2O264.08.00
 
Schlagworte:
Krankentagegeldversicherung, vollständige Arbeitsunfähigkeit
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 5.610,00 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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