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Landgericht Dortmund, 2 O 142/08

Datum:
03.02.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 142/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0203.2O142.08.00
 
Schlagworte:
Versicherungsleistung, Zahlung an Rechtsanwalt, Erfüllung, Geldempfangsvollmacht, Beweiswürdigung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von bis zu 6.000,00 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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