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Landgericht Dortmund, 2 O 131/10

Datum:
07.10.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 131/10
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:1007.2O131.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.407,00 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit

dem 9.2.2010 abzüglich am 18.6.2010 gezahlter 22.407,00 € zu

zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/3 die Klägerin und 2/3 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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