Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 2 O 10/10

Datum:
21.10.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 10/10
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:1021.2O10.10.00
 
Leitsätze:

Ein Insolvenzverwalter begeht keine wissentliche Pflichtverletzung i.S. d. Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung, wenn er einen von ihm aufgenommenen Massekredit wegen Masseunzulänglichkeit nicht zurückführen kann, weil er die Zahlungsflüsse aus noch abzuarbeitenden Werkverträgen der Insolvenzschuldnerin falsch eingeschätzt hat.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger 29.790,41 € (in Worten: neunundzwanzigtau-sendsiebenhundertneunzig 41/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers aus dem Kontokorrent (Konto-Nr. #####) gegen die Insolvenzmasse der Firma S, C-weg #, X in Höhe von 28.255,85 €,

2. an den Kläger 3.000,91 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2009,

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 32.791,32 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank