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Landgericht Dortmund, 21 S 21/09

Datum:
12.04.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 21/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0412.21S21.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Unna, 15 C 33/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.05.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Unna unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird als Gesamtschuldnerin neben Frau H verurteilt, an den Kläger 90,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2008 zu zahlen.

Im Übrigen, nämlich wegen der weitergehenden Nebenforderungen betreffend Zinsen und Mahnkosten, wird die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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