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Landgericht Dortmund, 18 O 162/09

Datum:
22.07.2010
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
IV. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 162/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2010:0722.18O162.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61.355,03 € (i.W.: einundsechzigtausendreihundertfünfundfünfzig 03/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab dem 01.11.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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