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Landgericht Dortmund, 4 S 45/09

Datum:
25.11.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 45/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:1125.4S45.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 404 C 12630/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.04.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 996,48 € (i. W. neunhundertsechsundneunzig 48/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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