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Landgericht Dortmund, 4 S 189/08

Datum:
17.09.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 189/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:0917.4S189.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 428 C 8709/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 14.10.2008 wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 538,01 € (in Worten: fünfhundertachtunddreißig 01/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2007 sowie außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 41,77 € zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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