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Landgericht Dortmund, 2 S 2/09

Datum:
27.08.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 2/09
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:0827.2S2.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 737,31 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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