Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 2 O 465/08

Datum:
16.04.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 465/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:0416.2O465.08.00
 
Leitsätze:

Für die Rückwirkung einer Kündigung nach § 178 h Abs. 2 VVG a.F. kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Versicherungsnehmers, sondern auf den Eintritt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht an.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 29.524,63 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank