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Landgericht Dortmund, 2 O 265/08

Datum:
19.02.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 265/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:0219.2O265.08.00
 
Schlagworte:
Krankenhaustagegeld Maßregelvollzug
Leitsätze:

Bei Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 9.461,25 € die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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