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Landgericht Dortmund, 2 O 246/07

Datum:
14.01.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 246/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:0114.2O246.07.00
 
Normen:
VVG §§ 1, 178 b Abs. 1 VVG a.F.
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die gesamten

Kosten der ICSI/IVF-Behandlung für drei Versuche im Rahmen ihrer tariflichen

und vertraglichen Leistungspflicht zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von

14.400,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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