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Landgericht Dortmund, 22 O 71/08

Datum:
15.04.2009
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 71/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2009:0415.22O71.08.00
 
Schlagworte:
Fahrzeugversicherung, Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 5.572,81 € auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.

 
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