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Landgericht Dortmund, 2 S 59/07

Datum:
08.05.2008
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 59/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2008:0508.2S59.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 431 C 8791/06
Leitsätze:

Der Krankenversicherer kann den an einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit leidenden VN bei der Kostenerstattung für verordnete Hörgeräte nicht auf preiswertere Hörgeräte verweisen, die im Störschall ein deutlich schlechteres Wortverstehen bewirken, aber die Schwerhörigkeit nach Auffassung des Krankenversicherers ausreichend lindern.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.09.2007 verkündet Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Berufungs-streitwert von 613,84 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
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