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Landgericht Dortmund, 2 S 16/08

Datum:
28.08.2008
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 16/08
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2008:0828.2S16.08.00
 
Leitsätze:

Zur Wirksamkeit einer Tarifbestimmung in der Fahrzeugversicherung, die im Versicherungsfall bei Überschreitung der im Versicherungsantrag genannten jährlichen Fahrleistung - unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Versicherungsbeginn und Schadentag - eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung vorsieht.

 
Tenor:

Unter Abänderung des am 08.02.2008 verkündeten Urteils

des Amtsgerichts Dortmund wird die Beklagte verurteilt, an

die Klägerin 1.155,30 € (in Worten: eintausendeinhundertfünfund-fünfzig 30/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2007 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem

Streitwert von 1.000,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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