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Landgericht Dortmund, 2 O 459/07

Datum:
14.02.2008
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 459/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2008:0214.2O459.07.00
 
Tenor:

Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, den Verfügungskläger

einstweilen bis zur einer Entscheidung in der Hauptsache ab dem

01.07.2007 in den modifizierten Standardtarif der Krankenver-

sicherung aufzunehmen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt nach

einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
 

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