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Landgericht Dortmund, 2 O 429/06

Datum:
28.02.2008
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 429/06
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2008:0228.2O429.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,13 €

(in Worten: achthundert 13/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

23.12.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von 800,13 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger wegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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