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Landgericht Dortmund, 9 T 120/07

Datum:
05.10.2007
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 120/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2007:1005.9T120.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 271 K 44/05
 
Tenor:

Der Beschluss vom 30.03.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des vollstreckbaren Antrags vom 20.03.2007 wird der Beitritt der Gläubigerin zu der angeordneten Zwangsversteigerung wegen eines

1. bevorrechtigten dinglichen Anspruchs (Rangklasse 3 des § 10 ZVG) auf 571,26 € Grundsteuern (III/2004 - I/2007) und auf 93,50 € Säumniszuschläge bis zum 15.04.2007 und weiteren Säumniszu-schlägen von 1% pro Monat von 550,00 € ab dem 16.04.2007

2. nicht bevorrechtigten, persönlichen Anspruchs (Rangklasse 5 des § 10 ZVG) auf Kosten der bisherigen Rechtsverfolgung in Höhe von 12,00 €

zugelassen.

Dieser Beschluss gilt zugunsten der Gläubigerin als Beschlagnahme des Versteigerungsobjekts.

Der weitergehende Antrag der Gläubigerin vom 20.03.2007 wird zurück-gewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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