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Landgericht Dortmund, 2 S 43/06

Datum:
24.05.2007
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 43/06
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2007:0524.2S43.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 13 C 3486/06 Z
Leitsätze:

Ein Versicherungsnehmer, der seinem Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall wegen Obliegenheitsverletzung regresspflichtig ist, kann selbst dann nicht verlangen, dass eine Rückstufung seines Vertrages in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse unterbleibt, wenn er mit der Befriedigung der Regressforderung des VR dessen gesamte unfallbedingte Aufwendungen ersetzt hat.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 31.07.2006

verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem

Berufungsstreitwert bis 1.200,00 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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